AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s vom MFM Werbeservice
Stand: 12/2022

1. Allgemeines 
Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots, Auftrags und Vertrags. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 01.01.2015. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle seit diesem Tage erteilten Angebote, Aufträge und geschlossenen Verträge. Sie gelten bis zu dem Zeitpunkt, wo sie ausdrücklich durch neue Bedingungen ersetzt werden. 
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Bestandteil sämtlicher vertraglicher Beziehungen, es sei denn, die Einbeziehung fremder AGBs wird ausdrücklich individuell und schriftlich vereinbart. 
Erfüllungsort ist grundsätzlich Sitz dieses Unternehmens. 
Soweit im Folgenden von Auftragnehmer gesprochen wird, ist hiermit die Firma MFM Werbeservice gemeint. 
Wir behalten uns das Recht vor, an Waren oder Produkten Logos/Brandings/etc. unseres Unternehmens an- bzw. aufzubringen.  
 
2. Angebot 
Wir halten uns an die von uns erteilten Angebote 4 Wochen lang gebunden, beginnend ab dem Zeitpunkt, welcher in dem Angebot schriftlich aufgeführt ist. Mündliche Angebote können grundsätzlich nur unter Anwesenden abgegeben und auch nur sofort angenommen werden. Die von uns abgegebenen Angebote gelten ab Sitz unseres Unternehmens. Kosten für Lieferung, Versicherung oder die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist nicht Inhalt der Angebote. Insoweit geben wir keine Zusagen hinsichtlich Besteuerung, Lieferkonditionen oder Versicherungspreise ab. 
 
3. Zustandekommen des Vertrages 
Für das Zustandekommen jeglicher Verträge bedarf es ausdrücklich der Schriftform. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches; der Vertrag kommt zustande mit Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Sofern der Auftraggeber von uns abgegebene Angebote inhaltlich nicht genau gleichlautend annimmt, sondern Veränderungen vornimmt, gilt die Übersendung des veränderten Angebots als Ablehnung unseres Angebots verbunden mit der Abgabe eines neuen Angebots auf Seiten des Auftraggebers. Die Schriftform kann ersetzt werden durch Übermittlung von Angebot und Annahme in elektronischer Form, verbunden mit einer qualifizierten Signatur, oder per Telefax. 
 
4. Lieferzeiten, Verzug des Auftragnehmers 
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem ersten Tag nach Vertragsschluss. Die Ausnahme hiervon bildet das Fixgeschäft. Jegliche Lieferfristen, ausdrücklich auch Fixgeschäfte, enden mit Ablauf des letzten Tages der Frist um 24 Uhr. 
Der Auftragnehmer gerät erst in Leistungsverzug, wenn ihm vom Auftraggeber eine schriftliche Mahnung zugegangen ist und ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eine angemessene Nachfrist von nicht unter ¼ der Lieferfrist gesetzt wird. Sofern die Mahnung des Auftraggebers keine Ausführungen zu der Nachfrist enthält, oder die Nachfrist kürzer ist als ¼ der vertraglich vereinbarten Lieferfrist, ist dieses ausdrücklich als Mahnung mit vorstehend benannter, angemessener Nachfristsetzung zu werten. Die Nachfristsetzung beträgt in diesem Fall ebenfalls ¼ der vertraglichen Lieferzeit. 
 
5. Abnahme, Rügefrist 
Unsere Waren bzw. Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie nutzt bzw. in Gebrauch nimmt. Die Mängelrügefrist beträgt grundsätzlich maximal 5 volle Geschäftstage, beginnend mit dem Tag nach Zugang der Lieferung. Zur Wahrung der Reklamationsfrist kommt es auf den rechtzeitigen Zugang der Erklärung des Auftraggebers beim Auftragnehmer an. Technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität behalten wir uns vor. 
Bei berechtigten Reklamationen hat der Auftragnehmer zunächst die Wahl zwischen Nacherfüllung und Minderung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Zugang der Reklamationserklärung, beginnend mit dem Tag nach Zugang, mitteilen, ob er Nacherfüllen wird oder dem Auftraggeber ein Minderungsrecht einräumt. In letzterem Falle wird der Auftragnehmer zusammen mit der vorstehenden Erklärung einen Minderungsvorschlag unterbreiten. 
 
6. Haftung, Gewährleistung 
Wir haften ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
 
Wir haften insbesondere nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber überlassenes Text-, Bild-, Ton- oder ähnliches Material verursacht werden. Soweit wir wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen, die wie vorstehend zustande gekommen sind, von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber hiermit im Innenverhältnis haftungsfrei. 
 
 7. Eigentum 
Sämtliche von uns vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Konzepte und Entwürfe. Diese dürfen bis zum vertragsgemäßen Zahlungseingang nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Bei Weiterveräußerung unbezahlter Waren gilt zudem, dass ausdrücklich der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem dritten Käufer zu erklären ist. 
 
Jegliche Leistungen kreativer Art unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Das Urheberrecht verbleibt, soweit es nicht ausdrücklich vertraglich mit veräußert wird, Eigentum unseres Unternehmens. 
 
8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 
Die vereinbarte Vergütung für unsere Aufträge wird, soweit nicht individuell anderes vereinbart ist, wie folgt fällig: 
20 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss, 
30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Zugang des ersten Entwurfs, 
50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Zugang der Waren; 
Bei Artikeln, die mit Logos/Brandings/etc vom Auftraggeber versehen werden gelten folgende, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist, Zahlungsbedingungen: 
80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss, 
20 % der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Zugang der Waren (Ggf. zzgl./abzgl. Mehr- oder 
Mindermenge); 
 
die jeweiligen Zahlungen sind fällig mit Zugang der Rechnung. 
 
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung geleistet hat. Hierbei kommt es auf die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Auftragnehmers an. Der Auftraggeber gerät nicht in Verzug, soweit er dem Auftragnehmer eine fristgemäß abgestimmte Überweisungsbestätigung der Bank überreicht. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Rechnungsbetrag mit einem Zinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber für jede Mahnung bis zur dritten Mahnung einen Pauschalbetrag von 1 % der Auftragssumme, jedoch nicht mehr als 15,00 €. 
 
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, nach der ersten erfolglosen Mahnung einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro seiner Wahl mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Bereits jetzt wird vertraglich vereinbart, dass der Auftraggeber zur vollständigen Tragung der sich hieraus ergebenden Kosten des Auftragnehmers verpflichtet ist. 
 
9. Rücktritt, Kündigung 
Den Parteien steht grundsätzlich das Recht zur Kündigung und zum Rücktritt nach den gesetzlichen Voraussetzungen offen. Kündigung und Rücktritt berühren allerdings nicht die infolge abgeschlossener Vorleistung gem. vorstehender Ziffer 8. fällig gewordenen Rechnungen, sondern nur zukünftig zu erbringende Leistungen. Insoweit kommt der Rücktrittserklärung die Wirkung einer Kündigung zu. 
 
10. Gerichtsstand 
Der Gerichtsstand für alle sich aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine Gerichtsstands Vereinbarung zulässig ist, am Sitz des Auftragnehmers.  
 
11. Datenschutz 
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Rahmen der entstandenen Vertragsverhältnisse Ihre Daten in unseren EDV Anlagen sowie Drucksystemen speichern und verarbeiten. Wir machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt sind, entsprechende Negativmerkmale an Auskunfteien, welchen wir angeschlossen sind oder uns zukünftig anschließen werden, im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grundlagen einzumelden. 
 
12. Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. 
An die Stelle der vollunwirksamen oder teilunwirksamen Bedingung tritt dann eine Regelung, die der ganz – oder teilunwirksamen – Regelung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt, und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von den Parteien als gewollt gewesen anzusehen und mit dem geltenden Recht vereinbar ist. 

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